Der BSC verfügt bereits seit 1922 über ein eigenes Bootshaus am Strandweg, welches für Bootsarbeiten, aber auch für kulturelle Veranstaltungen und Zusammentreffen zur Verfügung steht.
Das Bootshaus kann nach Absprache mit dem zuständigen Obmann unter Beachtung der untenstehenden Regeln genutzt werden.
1. Grundsätzliches
In diesem Abschnitt Aufgeführtes gilt für jegliche Nutzung des Bootshauses. Nutzung als Werft sowie als Treffpunkt für Mitglieder und Freunde des BSC werden in den folgenden Abschnitten zusätzlich beschrieben. Mit „Bootshaus“ wird das Bootshaus selbst sowie der Vorplatz zur Elbe und der Strandbereich zwischen Vorplatz und Elbe bezeichnet.
Bei der Nutzung des Bootshauses sind folgende Punkte besonders wichtig:
Nachbarn
Ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn ist uns wichtig. Dazu gehört, daß nur ausgewiesener öffentlicher Parkraum genutzt werden darf und die Lautstärke durch die Nutzung des Bootshauses im üblichen Rahmen bleibt.
Sturmflut
Das Bootshaus liegt in sturmflutgefährdetem Gebiet. Der Vorplatz beginnt bei etwa MHW +1,5 m überflutet zu werden, die Schwelle des Tores liegt etwa bei MHW +2,0 m. Jeder Nutzer des Bootshauses ist selbst verantwortlich, sich über drohende Sturmfluten zu informieren und sein Eigentum zu sichern.
Der Blankeneser Segel-Club übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Eigentum von Nutzern des Bootshauses.
Die Wasserstandsvorhersage für St. Pauli ist beim BSH verfügbar: https://tableau.bsh.de/views/Wasserstand_Nordsee_Pegelseite/Wasserstand_Kurve?Pegel=Hamburg
Zufahrt
Das Bootshaus kann über Blankeneser Hauptstraße und Strandweg erreicht werden.
Boote können nur von der Elbseite mittels Slipwagen oder per Trailer über den Weg beginnend bei der Jollenwiese des Blankeneser Segel-Club ins Bootshaus gebracht werden.
Im Sommer ist das Befahren der Blankeneser Hauptstraße ab Eiland nur für Anlieger oder mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Eine Genehmigung kann beim Polizeirevier Blomkamp beantragt werden.
Covid19
Jeder Nutzer des Bootshauses ist selbst verantwortlich dafür, sich über den Inhalt der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg in der zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Form zu informieren und diese Verordnung zu befolgen.
Für Veranstaltungen, welche über Arbeiten an Booten oder ein zufälliges Zusammentreffen hinausgehen, ist es notwendig, Kontaktdaten online zu hinterlegen unter https://corona-anmeldung.de/visit/bsc-bootshaus.
1.1 Nutzer
Eine zum Beginn der Nutzung volljährige Person kann das Bootshaus in Absprache mit dem Obmann Bootshaus zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Person muss als Ansprechpartner während der gesamten vereinbarten Nutzungsdauer vor Ort sein.
Von dieser Person ist die Kenntnis der in diesem Dokument aufgestellten Regeln zu bestätigen.
1.2 Verantwortlichkeiten
Der Ansprechpartner ist verantwortlich für Einhaltung der in diesem Dokument aufgestellten Regeln, insbesonders
1.3 Nutzung
Eine alleinige Nutzung des Bootshauses wird nicht zugesagt. Das Bootshaus kann zeitgleich anderweitig genutzt werden. Dies liegt im Ermessen des Obmann Bootshauses. Bei zeitgleicher Nutzung müssen die Nutzer aufeinander Rücksicht nehmen.
1.4 Schlüssel
Ein Schlüssel des Bootshauses wird dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ausgehändigt.
1.5 Müll
Nutzer des Bootshauses müssen von ihnen verursachten Müll selbst entsorgen. Die Mülltonne des Bootshauses steht hierfür nicht zur Verfügung.
1.6 Lautstärke
Unterhaltungen sowie Musik draußen und drinnen dürfen Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
1.7 Schäden an Bootshaus oder Inventar
Schäden an Bootshaus oder Inventar, welche durch einen Nutzer verursacht werden, müssen von diesem auf eigene Rechnung in Absprache mit dem Obmann Bootshaus behoben werden.
1.8 Mitbenutzung der Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen dürfen mitbenutzt werden und müssen sorgsam behandelt sowie bei Beendigung der Nutzung des Bootshauses gereinigt werden. Reinigungsmittel werden nicht zur Verfügung gestellt.
2. Werft
Grundsätzlich gilt, daß Ordnung zu halten ist. Dies betrifft alle Räume des Bootshauses und den Vorplatz.
Vorrang hat die Nutzung für Boote des Vereins. Mitglieder und Freunde des BSC können das Bootshaus grundsätzlich für nichtgewerbliche Arbeiten an ihren eigenen Booten oder Wassersportgeräten nutzen.
2.1 Arbeitsplatz
Als Arbeitsplatz kann ein Teilbereich des Bootshauses zugewiesen werden. Alle Arbeiten sowie Lagerung von Material sind dann auf diesen Bereich zu beschränken.
2.2 Betrieb der Winde, Heben von Lasten
Die Winde darf nur durch den Obmann Bootshaus oder durch von ihm autorisierte Personen betrieben werden. Den Anweisungen des Windenfahrers ist Folge zu leisten. Die Winde steht nur für Boote von maximal 1,75 Tonnen Gewicht inkl. Betriebsmittel und Ausrüstung zur Verfügung.
Zum Heben von Lasten stehen Hebegurte und Kettenzüge zur Verfügung. Anschlagspunkte sind ausschließlich die vorhandenen Stahlbalken. Hebearbeiten sind mit dem Obmann Bootshaus abzustimmen.
2.3 Werkzeug und Verbrauchsmaterialien
Werkzeug und Verbrauchsmaterialien wie Farben werden nicht gestellt, sondern sind von Nutzern des Bootshauses mitzubringen.
Die Nutzung von Maschinen hat unter Berücksichtigung der üblichen Ruhezeiten zu erfolgen.
2.4 Heiße Arbeiten und Waschen von Booten
Heiße Arbeiten, Arbeiten mit Funkenflug und Waschen von Booten ist im Gebäude nicht zulässig.
2.5 Aufräumen und Verunreinigungen
Am Ende eines jeden Arbeitstages ist das Bootshaus aufgeräumt zu hinterlassen. Verbrauchsmittel wie z.B. Farben, Klebesysteme, Betriebs- oder Schmierstoffe bzw. deren Behälter sind am Ende eines Arbeitstages zu verschließen und wegzuräumen. Etwaige Verunreinigungen z.B. durch ausgelaufene Betriebsmittel oder Farben sind sofort zu entfernen.
Am Ende der Nutzung sind sämtliche Verbrauchsmittel aus dem Bootshaus zu entfernen.
2.6 Elektrische Verbraucher, Heizgeräte
Elektrische Verbraucher wie notwendige Heizungen oder Werkzeuge können unter Benutzung der vorhandenen Steckdosen (380 V und 220 V) betrieben werden.
Heizgeräte müssen mit ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien betrieben werden.
Stecker elektrischer Verbraucher sind am Ende eines Arbeitstages vom Netz zu trennen, und alle Lichter sind am Ende des Arbeitstages auszuschalten.
2.7 Arbeitssicherheit
Nutzer des Bootshauses haben für eigene geeignete Schutzausstattung wie Sicherheitsschuhe und eine den Arbeiten entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung selber Sorge zu tragen.
2.8 Terminvergabe
Termine werden vom Obmann Bootshaus unter Berücksichtigung anderer Nutzungen des Bootshauses vergeben. In der Zeit von einschließlich 29. Dezember bis einschließlich 03. Januar wird das Bootshaus nicht als Werft genutzt und bleibt frei von Booten, Arbeitsmitteln usw.
Ein Boot bzw. seine Ausrüstung dürfen erst am ersten Tag des Zeitfensters zum und ins Bootshaus verbracht werden. Spätestens am letzten Tag des Zeitfensters muss die Nutzung beendet und Boot bzw. Ausrüstung vom Bootshaus entfernt werden.
Zeitfenster können mehrfach belegt werden, sofern genügend Platz vorhanden ist.
Ein zugesagtes Zeitfenster, insbesondere das Enddatum, ist verbindlich. Eine Verlängerung der Nutzung ist nur nach Absprache möglich und nur, wenn anderen keine anderweitige Nutzung im Anschluss zugesagt ist.
Wenn eine Nutzung durch den Nutzer verspätet begonnen wird, so wird das Enddatum nicht automatisch entsprechend der Verspätung verschoben.
Wenn eine Nutzung bis zum Ende des dritten Tag des zugesagten Zeitfensters nicht beginnt, so verfällt die Zusage bzw. muss neu eingeholt werden.
2.8.1 Clubboote
Die Nutzung für Clubboote soll möglichst weit im Voraus geplant werden. Ein Zeitfenster im Bootshaus wird für maximal drei Wochen vereinbart. Arbeiten an Booten einer Bootsklasse sollen innerhalb eines Zeitfensters erfolgen. Das Zeitfenster wird zwischen den Obleuten Bootshaus und der betreffenden Bootsklasse vereinbart.
2.8.2 Mitglieder
Mitglieder können für Arbeiten an ihren Booten für Beginn der Nutzung des Bootshauses innerhalb der nächsten vier Wochen ab Anfrage eine Zusage erhalten, nicht für weiter in der Zukunft.
Die Nutzungsdauer wird maximal für zwei Wochen zugesagt.
2.8.3 Freunde des BSC
Freunde des BSC können für Arbeiten an ihren Booten für Beginn der Nutzung des Bootshauses innerhalb der nächsten zwei Wochen ab Anfrage eine Zusage erhalten, nicht für weiter in der Zukunft.
Die Nutzungsdauer wird maximal für eine Woche zugesagt.
3. Treffpunkt für Mitglieder und Freunde des BSC
Das Bootshaus kann in Absprache mit dem Obmann Bootshaus von Mitgliedern oder Freunden des BSC als Treffpunkt mit ihren Gästen genutzt werden.
Der Aufenthaltsraum der Piraten, das Archiv und die Werkzeugkammer im Obergeschoss können durch Mitglieder und Freunde des BSC nicht genutzt werden. Nach Absprache können Vorplatz, Grill, Erdgeschoss und WC genutzt werden.
3.1 Covid19
Maximal 25 Personen dürfen sich gleichzeitig im Raum unten aufhalten. Setzt die zum Zeitpunkt der Nutzung gültige Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg striktere Beschränkungen, so gelten diese.
3.2 Grill
Der Grill darf auf dem Vorplatz zur Elbe außerhalb des Gebäudes benutzt werden. Gas wird nicht zur Verfügung gestellt. Der Nutzer hat sich zu überzeugen, daß der Grill sowie Schlauch und Druckminderer in ordnungsgemäßem Zustand sind.
3.3 Dauer der Nutzung
Die Dauer der Nutzung wird mit dem Obmann Bootshaus vereinbart. Wenn nichts anders vereinbart wurde, so endet die Nutzung am Folgetag um 10.00 h.
3.4 Aufräumen
Das Bootshaus wird am Ende der Nutzung besenrein an den Obmann Bootshaus oder seinen Beauftragten übergeben.
3.5 Terminvergabe
Termine werden vom Obmann Bootshaus unter Berücksichtigung anderer Nutzungen des Bootshauses vergeben. In der Zeit von einschließlich 30. Dezember bis einschließlich 03. Januar steht das Bootshaus als Treffpunkt für Mitglieder und Freunde des BSC nicht zur Verfügung.
3.5.1 Mitglieder
Mitglieder können für eine Nutzung des Bootshauses innerhalb der nächsten sechs Wochen ab Anfrage eine Zusage erhalten, nicht für weiter in der Zukunft.
Die Nutzungsdauer wird maximal für einen Tag zugesagt.
3.5.2 Freunde des BSC
Freunde des BSC können für eine Nutzung des Bootshauses innerhalb der nächsten vier Wochen ab Anfrage eine Zusage erhalten, nicht für weiter in der Zukunft.
Die Nutzungsdauer wird maximal für einen Tag zugesagt.
4. Sonstiges
Eine anderweitige Nutzung kann im Einzelfall vereinbart werden. Die Entscheidung liegt beim Obmann Bootshaus.
Version 2.1, Stand 30.09.2020
Download: Bootshaus-Organisation-und-Nutzung-Bootshaus-v2.1.pdf
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